AUDI Elektromobilität
Herzlich Willkommen im Bereich der Zukunft
Der Umweltbonus der Bundesregierung und der AUDI AG
Beim Neuerwerb eines Audi Elektro- oder Hybridfahrzeugs profitieren Sie von bis zu 7.500 Euro Umweltbonus und Innovationsprämie.1 Denn gemeinsam mit der Bundesregierung beteiligt sich die AUDI AG am Förderprogramm für Elektromobilität. Ein Drittel der Umweltprämie (bis zu 2.500 Euro) wird seitens Audi auf den Nettokaufpreis gewährt, die restlichen zwei Drittel (bis zu 5.000 Euro) erhalten Sie nach positivem Bescheid auf den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurück.
Hierzu füllen Sie einfach ein Online-Formular auf der Website des Bundesamts aus. Dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne. Der Umweltbonus soll die Nachfrage nach umweltschonenden, elektrisch betriebenen und Plug-In Hybrid Fahrzeugen unterstützen. Der neue, erhöhte Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) kann seit dem 01. Juli 2020 geldwert gemacht werden.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Optionen und sichern Sie sich Ihren Elektro Vorteil!
Mit Elektromobilität in eine nachhaltigere Zukunft.
Elektromobilität ist weltweit der Schlüssel für eine nachhaltigere Mobilität. Mit dem Audi e-tron2, dem Audi e-tron Sportback2 und dem Audi e-tron GT2 hat Audi seine ersten vollelektrischen Serienfahrzeuge vorgestellt. In zahlreichen Plug-in-Hybrid Modellen werden die Vorteile eines klassischen Verbrennungsmotors mit einem Elektromotor verbunden. Audi bietet damit für jeden Kunden die passende moderne Mobilität. Informieren Sie sich bei uns über Ihre Lademöglichkeiten und die Reichweite der Elektrofahrzeuge.
Außerdem haben sie sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 30 elektrifizierte Fahrzeuge anzubieten, davon 20 reine Elektroautos, die lokal im Elektromodus keine CO₂-Emissionen verursachen. Elektromobilität ist das zentrale Element eines nachhaltigeren und klimaschonenderen Verkehrssystems. Mit den Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden verändert Audi also die Mobilität, jedoch keinesfalls die Freude daran.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht und besuchen Sie uns im Autohaus für ein persönliches Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Unsere Modelle im Überblick:
7.500 Euro Umweltbonus inkl. Innovationsprämie1
bekommen Sie für folgende Modelle:
Audi e-tron 50 quattro2
Audi e-tron Sportback 50 quattro2
Audi e-tron 55 quattro2,3
Audi e-tron Sportback 55 quattro2,3
Audi e-tron S2,3
Audi e-tron S Sportback2,3
6.750 Euro Umweltbonus inkl. Innovationsprämie1
bekommen Sie für folgende Modelle:
Audi A3 Sportback 40 e-tron2
Audi A3 Sportback 40 TFSI e2
Audi A3 Sportback 45 TFSI e2
Audi Q3 45 TFSI e2
Audi Q3 Sportback 45 TFSI e2
5.625 Euro Umweltbonus inkl. Innovationsprämie1
bekommen Sie für folgende Modelle:
Audi Q3 S line 45 TFSI e2
Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic2 (bis Modelljahr 2020)
Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic2 (bis Modelljahr 2020)
Audi Q5 50 TFSI e quattro2 (ab Modelljahr 2021)
Audi Q5 55 TFSI e quattro2 (ab Modelljahr 2021)
Audi Q5 Sportback 50 TFSI e quattro2 (ab Modelljahr 2021)
Audi Q5 Sportback 55 TFSI e quattro2 (ab Modelljahr 2021)
Audi Q7 55 TFSI e quattro2
Audi Q8 55 TFSI e quattro2
Audi A6 Limousine 50 TFSI e quattro2
Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro2
Audi A6 Avant 50 TFSI e quattro2
Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro2
Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro2
Interessiert? Hier erhalten ausführliche Informationen zu allen Modellen.
Erleben Sie den Audi Q3 als Plug-In-Hybrid*

Audi beginnt das Jahr 2021 standesgemäß: Der Audi Q3 kommt mit Jahresstart erstmals als Plug-In-Hybrid* auf den Markt. Bei uns ist der Audi Q3 45 TFSI e* bereits ab sofort bestellbar.
*Kraftstoffverbrauch** in l/100km: kombiniert 1,7-1,4;
Stromverbrauch in kWh/100km: kombiniert 16,0-14,4;
CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 39-32; Energieeffizienzklasse: A+.
Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Räder-/Reifensatz;
Sie setzen auf den kraftvollen Auftritt eines SUVs? In manchen Momenten möchten Sie aber auch gerne mal leise über die Straßen gleiten? Klingt gegensätzlich, der Audi Q3 45 TFSI e* vereint aber beides.
Bestimmen Sie Ihren Fahrmodus selbst - wählen Sie die rein elektrische Fahrweise oder schalten Sie in den Antrieb über den 150 PS-starken TFSI Motor. Beide Fahrwerke verhelfen dem SUV zu stolzen 245 PS Systemleitung. Rein elektrisch beträgt die Reichweite bis zu 61 Kilometer. Die rein elektrische Höchstgeschwindigkeit liegt bei 140km/h. Erhältlich ist der SUV als Plug-In-Hybrid in zwei Versionen: als Audi Q3 und als Audi Q3 Sportback.
Egal, für welches Modell Sie sich letztlich entscheiden, Sie erwartet Innovation im Innenraum: Das hochauflösende MMI-Display und das Audi virtual cockpit geben Ihnen unter anderem einen Überblick über die Restreichweite. Via Powermeter im Audi virtual cockpit sehen Sie Informationen zur elektrischen Performance, zum Ladezustand der Batterie oder zur Bremsrekuperation.
Bei all den Innovationen bleibt der Audi Q3 aber der SUV, den Sie kennen und lieben: Die Batterie des Elektromotors ist platzsparend verbaut, sodass Sie weiterhin ein großzügiges Kofferraumvolumen genießen können. Auch der Sitzbereich bietet wie gewohnt ausreichend Platz.
Sie sehen: Bei dem Audi Q3 45 TFSI e* müssen Sie auf nichts verzichten, sondern gewinnen emissionsfreien Fahrspaß dazu.
Sie wollen mehr erfahren?
Dann erreichen Sie unser Audi-Verkaufsteam montags bis freitags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter der 05231 63070, per Mail an audi@stegelmann.de oder über unsere digitalen Kanäle.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team vom Autohaus Stegelmann
Fragen über Fragen
- WER KANN DEN UMWELTBONUS INKL. INNOVATIONSPRÄMIE BEANTRAGEN?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereinemit Datum des Kauf- oder Leasingvertrages nach dem 18.05.2016. Das Fahrzeug muss nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
- WO KANN ICH DEN ANTRAG STELLEN?
- Es steht Ihnen für die Antragstellung ein elektronisches Formular (Link) auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
- Der Herstelleranteil wird bei Fahrzeugkauf direkt als Nachlass auf den Nettokaufpreis gewährt.
- Die Innovationsprämie gilt bis zum 31.12.2021. Der Umweltbonus gilt bis zum 31.12.2025 bzw. mit der Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. - WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH?
Die Förderung erfolgt in einem einstufigen Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Folgende Unterlagen müssen im Online-Portal eingereicht werden:
Kauf
- die Rechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil IILeasing
- Leasingvertrag
- verbindliche Bestellung
- Kalkulation der Leasingrate
- Zulassungsbescheinigung Teil II1. Nach Absenden des Antragformulars haben Sie die Möglichkeit das PDF-Dokument (bestehend aus Antragsformular und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben) zu speichern.
2. Die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Upload-Portal hochgeladen werden.
3. Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
4. Nach positiver Prüfung erfolgen der Zuwendungsbescheid sowie die Auszahlung des Bundeanteils am Umweltbonus auf das im Antragsformular angegebene Konto.
Weitere Informationen zum Umweltbonus erhalten Sie unter anderem auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Eine Übersicht der weltweiten Ladestationen erhalten Sie hier.
1 Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines/r neuen Audi durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird mit dem Umweltbonus inklusive Innovationsprämie gefördert, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen und der Erwerb nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ausnahme: der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen, wobei es aber zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch zu keiner Auszahlung gekommen sein darf. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) werden nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa (hier klicken) abrufbar.
2 Verbrauchs- und Emissionswerte:
Audi e-tron 50 quattro:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,6 - 21,4 (NEFZ); 25,8 - 21,7 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 50 quattro:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,2 - 20,9 (NEFZ); 25,4 - 21,1 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron 55 quattro:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,2 - 22,0 (NEFZ); 26,2 - 22,2 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 55 quattro:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,2 - 20,9 (NEFZ); 25,4 - 21,2 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron S:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 28,8 (NEFZ); 28,4–26,8 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron S Sportback:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 28,3–27,5 (NEFZ); 28,1–26,4 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi A3 Sportback 40 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,8–13,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 34–30 g/km
Audi A3 Sportback 45 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 14,1–13,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 34–31 g/km
Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,8–17,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 36–33 g/km
Audi A6 Avant 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 37–34 g/km
Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 37–34 g/km
Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,9–16,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 36–34 g/km
Audi Q3 45 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,8–14,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 37–32 g/km
Audi Q3 S line 45 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 16,0–14,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 39–33 g/km
Audi Q3 Sportback 45 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,9–14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 38–33 g/km
Audi Q3 Sportback S line 45 TFSI e:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7–1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,9–14,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 38–33 g/km
Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic (bis Modelljahr 2020):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic (bis Modelljahr 2020):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,2–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q5 50 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,9–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 44–41 g/km
Audi Q5 55 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,9–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 44–41 g/km
Audi Q5 Sportback 50 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,6–19,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 45–42 g/km
Audi Q5 Sportback 55 TFSI e quattro (ab Modelljahr 2021):
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,0–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,5–19,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 45–42 g/km
Audi Q7 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,0–2,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 69–64 g/km
Audi Q8 55 TFSI e quattro:
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,8–2,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 63–59 g/km
3 7.500 Euro Elektro Prämie: Der Erwerb (Kauf sowie Finanzierung oder Leasing; bei Finanzierung oder Leasing über die Audi Leasing oder die Audi Bank nur bei einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten) eines neuen Audi e-tron 552, Audi e-tron Sportback 552, Audi e-tron S2 oder Audi e-tron S Sportback2 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine (ausgeschlossen sind die öffentliche Hand - wie Bund, Länder und Kommunen - sowie Autovermieter) in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 wird mit der Elektro Prämie Audi e-tron 552 und Audi e-tron S2 gefördert. Die Prämie beträgt 7.500 € netto und wird bei Kauf, Leasing und Finanzierung vom teilnehmenden Audi Partner als Nachlass angerechnet. Das Fahrzeug muss bis spätestens 31.03.2022 zugelassen werden. Eine Verlängerung der Aktion bleibt ausdrücklich vorbehalten.
** Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.