Kostenloser Vorab-Check
1. Was beinhaltet der kostenlose Vorab-Check?
Alle Jahre wieder… Es gibt Termine, die sollten Sie nicht verpassen. Die Hauptuntersuchung bei Ihrem Fahrzeug gehört auf jeden Fall dazu. Doch wie war das nun gleich? Hier das Wichtigste in Kürze:
Ab dem 01.01.2010 gilt: Wer zur Hauptuntersuchung kommt bekommt nur noch eine Plakette und zwar für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) zusammen.
An dem hinteren Kennzeichen klebt die runde Plakette für die nächste Hauptuntersuchung (HU).
Die Stellung der Plakette und nicht der schwarze Balken an der Zwölf zeigt an, in welchem Monat Sie Ihr Fahrzeug der nächsten Prüfung zuführen müssen. Entscheidend ist hierfür, welcher Monat oben steht.
2. Termin verschlafen?
Gilt nicht mehr.
Seit Dezember 1999 gilt die sogenannte Rückdatierungsregelung.
Wenn Sie im Januar „dran“ waren und es bis in den März hinausgezögert haben, bekommen Sie die neue Plakette dennoch nur bis zum Januar des nächsten Zeitraums zugeteilt. Und außerdem werden bei Überschreiten der Vorführfrist für die HU Verwarn- und Bußgelder fällig: bei mehr als zwei aber weniger als vier Monaten 15 Euro, bei mehr als vier aber weniger als acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Lassen Sie es am Besten gar nicht dazu kommen. Die TÜV-Prüfung bzw. HU Prüfung trägt ganz entscheidend zur Verkehrssicherheit bei.
3. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Fahrzeug die TÜV-Hürde packen kann?
Dafür haben wir einen besonderen Service!
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vorab-Check an. Wenn Sie die TÜV-Abwicklung anschließend über unsere Werkstatt durchführen, prüfen wir im Vorfeld kostenlos, was der Prüfer hinterher auf die Mängelliste schreiben wird und kalkulieren den geschätzten Aufwand. So können Sie sicher sein, die Plakette am Prüfungstermin auch zugeteilt zu bekommen.
E10 Informations-Special
1. Welche Modelle sind für den neuen E10-Kraftstoff freigegeben?
VW-Fahrzeuge: Mit Ausnahme einiger FSI-Motoren der ersten Generation (siehe beigefügte Auflistung) sind alle Volkswagen mit Ottomotor für die Verwendung mit E10 freigegeben!
Audi-Fahrzeuge: Die Fahrzeuge der Marke Audi vertragen bis auf wenige Ausnahmen E10-Kraftstoffe nach DIN 51626 1.
Eine Verwendung dieser neuen Kraftstoffe, die künftig nach gesetzlicher Regelung bis zu 10% Ethanol enthalten können, ist damit für die Kunden von Audi problemlos möglich.
Seat-Fahrzeuge: Die meisten Autos können bedenkenlos mit E10 betankt werden – schließlich ist die Verwendung von Bioethanol nichts grundlegend Neues: In Südamerika beispielsweise sind Kraftstoffe mit weitaus höherem Ethanolanteil längst allgegenwärtig. Allerdings müssen alle Motorteile, die mit dem Kraftstoff in Berührung kommen, so konstruiert sein, dass sie durch den erhöhten Ethanolanteil nicht angegriffen werden. Bei den meisten Fahrzeugen ist dies der Fall.
Ob Ihr Fahrzeug E10 verträgt, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle, die Sie sich außerdem als PDF-Dokument herunterladen können.
2. Ist beispielsweise mein Golf I auch für E10 geeignet?
Grundsätzlich sind alle Volkswagen mit Ausnahme einiger FSI der ersten Generation für den Betrieb mit E10 freigegeben. Ist sichergestellt, dass bei Volkswagen Young- und Oldtimern ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden, so können auch diese mit E10 betrieben werden.
3. Welche Versuche bzw. Tests haben die Hersteller unternommen, um die Auswirkungen einer E10-Nutzung festzustellen?
Die Hersteller haben mit zahlreichen Motordauerläufen, Fahrzeugdauerläufen und vor allem Materialverträglichkeitstests die Unbedenklichkeit von E10 nachgewiesen. Der Testumfang ist grundsätzlich der gleiche, den die Hersteller auch in der normalen Serienentwicklung ansetzen.
4. Gibt es schon Erfahrungen mit E10 in anderen Märkten?
Die Hersteller unserer Marken haben bereits in anderen Märkten jahrelange, umfängliche Erfahrung mit dem Einsatz und dem dauerhaften Betrieb mit ethanolhaltigen Kraftstoffen mit bis zu 100%-Ethanolanteil, u. a. in Brasilien, den USA und Schweden.
5. Sind erhöhter Verschleiß oder niedrigere Leistung festzustellen?
So lange die bei allen Herstellern vorgeschriebenen Wartungsintervalle und Ölqualitäten eingehalten werden, gibt es keinen erhöhten Verschleiß. Die Leistung ist ebenfalls identisch; unabhängig davon, ob E10 verwendet wird oder nicht.
6. Ist ein erhöhter Verbrauch durch E10 bei den dafür freigegebenen Modellen möglich?
Gegenüber dem konventionellen Ottokraftstoff ergibt sich ein (lediglich im Rahmen eines Prüfstandstests festzustellender) Mehrverbrauch von 1,5 - 2 %. Dies liegt im geringeren Heizwert Ethanols gegenüber Benzin begründet.
7. Garantieren die Hersteller für die freigegebenen Modelle, dass es auch langfristig nicht zu Schäden durch E10 kommt?
Die Hersteller Garantie- und Kulanzregelung umfasst natürlich das Fahrzeug vollumfänglich, so lange die vorgeschriebenen Kraftstoffe genutzt und Wartungsvorschriften eingehalten werden. Zu den freigegebenen Kraftstoffen gehört bei allen aktuellen Volkswagen Benzinern ausdrücklich auch E10.
8. Sind auch die Volkswagen Nutzfahrzeug-Modelle für E10 freigegeben?
Alle Volkswagen Nutzfahrzeuge sind für den Betrieb mit E10 freigegeben.
9. Welche Schäden können entstehen, wenn Fahrzeuge mit E10-Kraftstoff betankt werden, die nicht dafür zugelassen sind?
Allgemein kann Ethanol unter bestimmten Randbedingungen korrosiv auf ungeschützte Aluminiumoberflächen wirken und damit zu Störungen im Einspritzsystem führen. Ferner kann es zu einer Versprödung von Elastomerbauteilen kommen. Betroffen sein können kraftstoffführende Komponenten wie Kraftstoffpumpen, Kraftstoffleitungen oder Dichtungen.
10. Gibt es eine Möglichkeit, die nicht für E10 geeigneten Fahrzeuge umzurüsten?
Eine Umrüstung ist technisch zwar grundsätzlich möglich, aber vom reinen Kosten-Nutzen-Verhältnis her absolut unwirtschaftlich. Darum bieten wir eine solche Umrüstung auch nicht an.
11. Welche Bauteile wurden in der Serie geändert, so dass z. B. ein Golf FSI (MKB: BKG) ab der Woche 46/2004 – im Gegensatz zu dem baugleichen Modell bis einschließlich KW 45/2004 – E10-geeignet ist?
Technisch geändert wurden die Hochdruckpumpe der Kraftstoffeinspritzung und das Kraftstoff-Rail.
12. Die deutsche Bioethanolwirtschaft strebt mittelfristig eine Erhöhung der Ethanol-Beimischung auf 20 Prozent an. Bis zu welcher Ethanol-Beimischung wären die jetzt freigegebenen Fahrzeuge Ihrer Marke ethanolgeeignet?
Zurzeit werden verschiedene Szenarien der Gesetzgebung diskutiert. Für Beimischungen größer als die freigegebenen 10 % muss die Motorabstimmung gegebenenfalls angepasst werden. Sobald eine verbindliche höhere Beimischungsmenge feststeht, werden wir die entsprechenden Freigaben aktualisiert veröffentlichen.
Gesetzliche Winterreifenpflicht
Was muss ich bei der neuen gesetzlichen Winterreifenpflicht beachten?
Dieser Winter wird hart für unsere Autofahrer, deshalb sollten alle auch die passenden Winterreifen auf den Autos haben.
Seit dem 26. November 2010 gibt es die "konkrete Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung (StVO), ab dem 4. Dezember 2010 mussten alle Autos M+S (Matsch und Schnee) Reifen aufgezogen haben. Die Winterreifen sind konkret für Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte geeignet.
Unsere Experten und Fachleute empfehlen jedoch die Winterreifen von O(ktober) bis O(stern) auf den Autos zu lassen.
Wie erkenne ich die M+S Reifen?
Die Reifen erkennen Sie daran, dass M+S auf dem Reifenprofil steht. Aber aufgepasst, es gibt nicht nur M+S als Winterreifen, sondern auch als Ganzjahresreifen ("Allwetterreifen").
Für wen gilt diese Winterreifenpflicht?
Es gilt für alle PKW-, Lkw-, Bus-, und Motorradfahrer in Deutschland und bei Mietwagen müssen Sie auch darauf achten, ob es M+S Reifen sind und selber dafür sorgen.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Wenn man noch Sommerreifen im Winter auf dem Auto hat und einen Unfall verursacht, kann die Kaskoversicherung teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, da der Autofahrer die Winterreifenpflicht verletzt hat.

